Dachstuhlbrand (Folgemeldung);
Entstempelte Kennzeichen;
Ein Unfall - Drei Anzeigen
       
Fauleborn - 25.10.2019Manderbach - Dachstuhlbrand (Folgemeldung) 
(Bezug: Presseinformation v. 24. Oktober)
   Nach dem Brand des Mehrfamilienhauses in der Straße 
Fauleborn 
mussten zwei Bewohner, ein 39 Jahre alter Mann und eine 72-jährige 
Frau, wegen des Verdachts der Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus. 
Beide waren nach Zeugenaussagen ansprechbar. Über die Schwere der 
Verletzungen liegen der Polizei derzeit keine Kenntnisse vor. Der 
Schaden am Haus beläuft sich nach ersten Schätzungen auf einen hohen 
sechsstelligen Betrag. Das unterkellerte Haus hat inklusive 
Dachgeschosswohnungen drei Etagen. Das Feuer brach nach ersten 
Ermittlungen in einer der Dachgeschosswohnungen aus. Eine intensivere
Brandursachenermittlung war bislang noch nicht möglich, sodass zur 
Ursache derzeit keine Angaben möglich sind. Das komplette Gebäude war
nach dem Brand durch die unmittelbaren Brandfolgen im Dach und die 
anschließenden Löscharbeiten nicht mehr bewohnbar. Die Organisation 
der etwaig notwendigen Unterbringung der übrigen Hausbewohner 
erfolgte durch das Ordnungsamt Dilllenburg. Die Löscharbeiten waren 
gegen 16.30 Uhr endgültig abgeschlossen. Die Ermittlungen zur 
Brandursache dauern an.
   Dillenburg - Entstempelte Kennzeichen
   Am Donnerstag, 24. Oktober, um 20.20 Uhr fiel einer Zivilstreife 
der Polizei auf der B 277 zwischen Dillenburg und Herborn ein Daimler
mit offenbar entstempelten Kennzeichen auf. Bei der Kontrolle stellte
sich heraus, dass der Fahrer, ein Rentner im Alter von 72 Jahren, 
zwar einen Führerschein hat, er jedoch ein Auto steuerte, dass 
bereits seit Juni dieses Jahres stillgelegt ist. Der Wagen war daher 
weder zugelassen noch versichert und die Fahrt damit zu Ende.
   Ewersbach - Ein Unfall - Drei Anzeigen
   Ein Unfall auf der Hauptstraße in Ewersbach führte gleich zu 
mehreren Anzeigen. Der Verursacher muss sich wegen des Unfalls 
verantworten, der beteiligte Rollerfahrer wegen Fahrens ohne 
Führerschein und der Rollerbesitzer schließlich, weil er das Fahren 
ohne Führerschein zugelassen hat. Der Unfall passierte gegen 20.40 
Uhr. Ein Autofahrer stand auf der L3044 (Hauptstraße) am rechten 
Fahrbahnrand und wollte wenden. Beim Wenden kam es zum Zusammenstoß 
mit dem vorrangberechtigten Motorroller. An beiden Fahrzeugen 
entstanden Schäden, der Roller, wohl ein bis zu 60 km/h  schnelles 
Kleinkraftrad war nicht mehr fahrbereit. Nach kurzem Gespräch, bei 
dem der Rollerfahrer sich auswies und angab, keinen Rettungswagen zu 
benötigen, hob er sein Zweirad auf und ging, den Roller schiebend, 
einfach weg. Grund dafür war vermutlich die Tatsache, dass er keinen 
gültigen Führerschein für den Roller besaß. Die Polizei traf den 
Rollerfahrer dann daheim an. Er stand nicht unter Alkohol- und oder 
Drogeneinfluss. Das Zweirad stellte die Polizei zur technischen 
Überprüfung sicher.
   Martin Ahlich
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